Hol dir deine Stimme zurück!

Deine Unterschrift vereinfacht Volksabstimmungen in Brandenburg.

Demokratie braucht dich!

Für ein selbstbestimmtes Brandenburg

45% der Ostdeutschen glauben, dass wir in einer Scheindemokratie leben, stellte das Allensbach-Institut in einer Umfrage fest. 72% der Deutschen sind für die Einführung und Umsetzung direkter Demokratie und doch blockieren die etablierten Parteien direkte Demokratie immer wieder.

Die Grünen haben 2020 direkte Demokratie sogar aus ihrem Grundsatzprogramm gestrichen.

Dann müssen wir es eben selbst machen: Vereinfachen wir die Umsetzung direkter Demokratie durch Senkung der Hürden bei Volksentscheiden!

Infostand in Königswusterhausen 2023

Hürden für Volksentscheide senken

In der Theorie stehen uns Volksentscheide bereits zu. In der Praxis sind die Hürden derart hoch, dass seit Bestehen der Brandenburger Verfassung (1992) erst 1 Volksentscheid umgesetzt werden konnte (Zusammenlegung Berlin/Brandenburg).
 
Art. 75 & 78 der Landesverfassung Brandenburg geben uns das Recht als Volk selbst zu entscheiden. Nutzen wir unser Recht und stärken wir unsere politische Teilhabe. Senken wir diese Hürden derart, dass zu den wichtigsten Themen des Landes Volksentscheide endlich möglich sind. Nur gemeinsam mit dir schaffen wir das. 

Senken wir die Anzahl der benötigten Unterschriften und schaffen das Zustimmungsquorum ab. Führen wir ein Veto-Recht gegen vom Parlament beschlossene Gesetze ein und vereinfachen wir die formalen Bedingungen.

Wir Basisdemokraten in Brandenburg fordern:

  1. Sämtliche Verfassungsänderungen werden zukünftig durch obligatorische (verpflichtende) Volksentscheide bestätigt.
  2. Das Unterschriftenquorum (notwendige Anzahl von Stimmen) bei Volksinitiativen wird auf 0,5% der stimmberechtigten Einwohner reduziert.
  3. Einwohneranträge (Volksinitiative auf kommunaler Ebene) werden von 1% der stimmberechtigten Einwohner unterzeichnet.
  4. Die gesammelten Unterschriften für eine Volksinitiative haben bei einem darauffolgenden Volksbegehren Gültigkeit
  5. Das Zustimmungsquorum fällt weg, stattdessen gilt die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen, so wie bei Wahlen.
  6. Es kann ausnahmslos über alle Themen abgestimmt werden, für die das Land bzw. die betreffende Kommune zuständig ist.
  7. Unterschriften für Volks- und Bürgerbegehren können sowohl als freie Sammlung wie auch per Amtseintragung erfolgen.
  8. Alle Abstimmungsberechtigten werden durch ein „Abstimmungsheft“ neutral und sachlich über alle relevanten Argumente informiert. Die öffentlich-rechtlichen Medien sind verpflichtet, durch neutrale Berichterstattung die öffentliche Debatte über die Inhalte der Initiativen/Begehren/Abstimmungen zu begleiten.
  9. In Brandenburg werden fakultative Referenden eingeführt, wonach vom Landtag beschlossene Gesetze erst nach einem „Referendumsvorbehalt“ von 100 Tagen in Kraft treten. Innerhalb dieser Frist kann durch Sammeln von Unterschriften ein Volksentscheid zum jeweiligen Gesetz herbeigeführt werden. Das Unterschriftenquorum soll in diesem Falle 1,5% aller Wahlberechtigten betragen.
  10. Bei einem erfolgreichen Volksentscheid werden die Werbekosten anteilmäßig zurückerstattet.
  • Die Verfassung Brandenburgs wurde am 14. Juni 1992 durch einen Volksentscheid angenommen. Demzufolge sollte auch jede Änderung der Verfassung durch einen Volksentscheid bestätigt werden, so wie dies auch in den Landesverfassungen von Hessen und Bayern verankert ist.

    Verfassungsänderungen nimmt seither der Landtag ohne Beteiligung der Bürger vor. Im Jahr 2022 fand die 11. Änderung statt.
  • Derzeit müssen 20.000 Brandenburger eine Volksinitiative durch ihre Unterschrift bestätigen. Wir möchten diese Hürde senken und gleichzeitig auf eine Prozentzahl (0,5 %; Vorbild: Nordrhein-Westfalen) festlegen. Vorteil der Prozentzahl-Regelung ist zudem, dass sie eventuelle Schwankungen bei der Einwohnerzahl berücksichtigt. Aktuell, bei der strikten Festlegung von 20.000, geschieht dies nicht. Sinkt z.B. die Einwohnerzahl, dann steigt die Hürde prozentual an (20.000 Unterschriften bei 2.000.000 Stimmberechtigten =1%, 20.000 bei 1.800.000 = 1,11%).
  • Der Einwohnerantrag ist die Volksinitiative auf Gemeindeebene. Bisher müssen diesen 5% der Antragsberechtigten (Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben) bestätigen. Wir möchten die Hürde auf 1% (Vorbild: Bayern, Thüringen) senken.
  • Bisher verfallen alle bei der Volksinitiative gesammelten Stimmen. Jeder muss seine Stimme also erneut für ein Volksbegehren (Phase 2) abgeben. Wir fordern ein Verfahren, welches die gesammelten Unterschriften bei der Phase 2 berücksichtigt.
  • Aktuell müssen mind. 25% der Brandenburger Wahlberechtigten (ca. 500.000) einem Volksentscheid zustimmen, damit dieser als angenommen gilt.
  • Wir möchten, dass diese festgelegte Stimmenanzahl zukünftig wegfällt und damit die einfache Mehrheit der abgegebenen, gütigen Stimmen für die Annahme eines Volksentscheides ausreicht. Fällt die Wahlbeteiligung geringer aus, dann sinkt entsprechend auch die notwendige Stimmenanzahl.
  • Derzeit dürfen Volksinitiativen zu den Themen „Landeshaushalt, Dienst- und Versorgungsbezüge, Abgaben sowie Personalentscheidungen“ per Gesetz nicht durchgeführt werden.

    Wir fordern, dass über alle Themen per Volkswillen entschieden werden kann. Wir sind der Meinung, dass wir über alle Themen mitreden sollten, auch darüber, wie z.B. unsere Steuergelder verwendet bzw. auch erhoben werden und somit unsere Gemeinschaft finanziert werden kann.
  • Beim Bürger- und Volksbegehren dürfen die Stimmen derzeit nur per Amtseintragung und Brief abgegeben werden. Wir möchten, dass auch eine freie Sammlung von Unterschriften, wie bei der Volksinitiative, möglich ist.
  • Spätestens zum Volksentscheid benötigen wir vor der Wahl eine breite, öffentliche Debatte. Diese soll die Wahlberechtigten befähigen, sich ein Urteil zu bilden, um am Wahltag für oder gegen die Initiative stimmen zu können. Die verpflichtende Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Medien ist es dabei, den Debattenraum zu füllen und alle Stimmen zu dieser Volksinitiative zu präsentieren. Begleitend dazu soll ein Abstimmungsheft, welches jedem Wahlberechtigten zur Verfügung gestellt wird (postalisch oder online) über das Anliegen sowie alle Argumente (Pro/Contra) informieren.
  • Ein Referendum ist eine Abstimmung der wahlberechtigten Bürger über eine erarbeitete Vorlage/Gesetz der Regierungsgewalt, in diesem Fall des Landtages. Wir möchten mit Hilfe des Referendumsvorbehalts die Möglichkeit schaffen, dass das Volk innerhalb von 100 Tagen direkt zu einem erlassenen Gesetz per Volksentscheid Stellung nehmen kann. Damit schaffen wir eine zusätzliche Kontrollinstanz und stärken die Akzeptanz von Gesetzen bei den Bürgern.
  • Bisher bleiben die Initiatoren von Volksinitiativen komplett auf ihren Kosten sitzen. Der Druck von Tausenden von Unterschriftenbögen, Website, Flyer und Plakate kosten Geld. Hier fordern wir eine staatliche Förderung und damit Senkung der finanziellen Hürde. Als Beispiel könnte Sachsen-Anhalt dienen, wo 0,26 € je gültiger Eintragung für das Volksbegehren/Volksentscheid erstattet werden (siehe §31VAbstG).

Der Weg zum Volksentscheid

Mehr direkte Demokratie für Brandenburg!

Die Volksgesetzgebung auf Landesebene kann aus drei Phasen bestehen. Insofern der Landtag dem Vorschlag der Volksinitiative nicht zustimmt, schließt sich das Volksbegehren an. Nimmt er auch dieses nicht an, folgt der Volksentscheid.

  1. Volksinitiative
    Unsere Initiative „Direkte Demokratie für Brandenburg Jetzt!“ hat das Ziel, innerhalb eines Jahres bis Januar 2024 mindestens 20.000 gültige Unterschriften von in Brandenburg gemeldeten Einwohnern (ab 16 Jahren) zu sammeln. Die Unterschriften werden beim Präsidenten des Landtages eingereicht.
  2. Volksbegehren
    Falls die Volksinitiative abgelehnt wird, streben wir an innerhalb von sechs Monaten (etwa von Oktober 2024 bis März 2025) 80.000 gültige Unterschriften von wahlberechtigten Brandenburgern zu erhalten. Hier ist deine Initiative gefragt, denn du musst deine Unterschrift in deinem zuständigen Amt, unter vorlage deines Personalausweises, leisten. 
  3. Volksentscheid
    Der mögliche Volksentscheid ist für die Bundestagswahl im Herbst 2025 vorgesehen. Damit das Volkbegehren „Direkte Demokratie in Brandenburg: Jetzt!“ erfolgreich ist, wird die Zustimmung von einem Viertel der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger benötigt, das sind derzeit ca. 500.000 Ja-Stimmen.
Mach mit und unterstütze unsere Initiative für mehr direkte Demokratie in Brandenburg!

Senken wir die Hürden für zukünftige Volksentscheide und stärken die direkte Beteiligung der Bevölkerung. Zusammen können wir eine lebendige Demokratie schaffen, in der wir wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen.

Bestimmen wir selbst über alle Landesthemen wie:

  • Rundfunk & GEZ
  • Bildung & Schule
  • Pflege & Gesundheit
  • Öffentlicher Nahverkehr

Informiert bleiben

Volksentscheid

Die Uhr tickt. Seid dabei, unser Land demokratischer zu gestalten!

Aktueller Stand der Volksinitiative:

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Wer sind wir?

dieBasis ist die neue starke Kraft der Gesellschaft – Sie vereint Menschen, die in Frieden und Freiheit leben und miteinander bessere Entscheidungen treffen möchten.

Wir stellen wichtige Fragen und sehen die heutige Herausforderung als eine Chance, unser Land und unsere Gesellschaft demokratischer und menschlicher zu gestalten.

Säule der Freiheit

Die Freiheitsrechte sind die wichtigsten Grundrechte. Eine freiheitliche Gesellschaft kann es nur geben, wenn Macht und Machtstrukturen begrenzt und kontrolliert werden.

Säule der Machtbegrenzung

Das Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger erfordert Aufmerksamkeit, Achtsamtkeit und Übernahme von Verantwortung im Sinne von Eigen- und Fremdverantwortung.

Säule der Achtsamkeit

Das Menschsein und die Beachtung der Menschlichkeit des anderen dienen als Leitbild in einer freiheitlichen Gesellschaft, in der die Menschen einen liebevollen, friedlichen Umgang miteinander pflegen.

Säule der Schwarmintelligenz

Schwarmintelligenz bedeutet, die Weisheit der Vielen in konkrete Politik zu verwandeln. Oftmals reicht Expertenwissen allein nicht aus, um komplexe, fachübergreifende Themengebiete zu erfassen, denn nur ein aus vielen verschiedenen Perspektiven betrachtetes Problem lässt sich in seiner Gesamtheit erkennen und lösen.

So unterstützt du "Direkte Demokratie für Brandenburg!"

  • Durch deine Unterschrift, du musst mindestens 16 Jahre alt sein  und deinen Wohnsitz in Brandenburg haben.
  • Werde selbst Unterschriften-Sammler und hilf mit, dass die Volksinitiative erfolgreich wird.
  • Die ausgefüllten Unterschriftenbögen sende bitte zurück an: Stephan Dietzsch, Herrmann-Matern-Str. 10, 15320 Neuhardenberg
  • Niemand von uns verdient an dieser Aktion, aber wir haben Kosten für Infomaterialen, Fahrten und vieles mehr. Du kannst uns deshalb gerne durch eine Spende unterstützen.

SPENDENKONTO

Per Banküberweisung

Basisdemokratische Partei Deutschland
Landesverband Brandenburg

IBAN: DE90 1705 5050 1101 8128 49
BIC: WELADED1LOS